Filialen Kontakt Partner Facebook

Präqualifizierung

Die Sanitätshaus Hochheim Orthopädie-Technik GmbH hat das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich durchlaufen. Die Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V werden erfüllt. Der Leistungserbringer ist damit zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt. Die Eignung des Betriebs wird damit abschließend und kassenartenübergreifend mit den nachfolgenden Zertifikaten bestätigt.

Präqualifizierungsurkunden Sanitätshaus Hochheim