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Wichtige Information für Versicherte der DAK Gesundheit

Was sich bei der DAK für Stoma-Patienten ändert

Die DAK-Gesundheit hat eine Ausschreibung für die Versorgung ihrer Versicherten mit künstlichem Darmausgang, genannt Stoma, durchgeführt. Obwohl die Rechtmäßigkeit von Ausschreibungen im Hinblick auf hohen Dienstleistungsanteil nicht geklärt ist, möchte die Krankenkasse die Wahlfreiheit der Patienten einschränken. Der Bieter mit dem „wirtschaftlichsten“ Gebot soll künftig die Versorgung mit Stoma-Artikeln übernehmen. Für die Betroffenen bedeutet das eine Reihe von Veränderungen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen über den Rechtsstreit und die Konsequenzen für Patienten, die Rechte der Versicherten und wie andere Krankenkassen die Stoma-Versorgung organisieren. 

 

Rechtmäßigkeit von Ausschreibungen im Hinblick auf hohen Dienstleistungsanteil ist nicht geklärt

Vor mehr als einem Jahr hat die DAK die Versorgung ihrer Versicherten mit Stoma-Artikeln ausgeschrieben. Nur der Anbieter mit dem jeweils „wirtschaftlichsten“ Gebot soll künftig die Versicherten versorgen dürfen. Die DAK will nunmehr Verträge mit den Ausschreibungsgewinnern schließen. Bei sehr niedrigen Ausschreibungspreisen dürfte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass für höherwertige Produkte künftig Aufzahlungen gefordert werden. Versicherte, die während der Laufzeit des Ausschreibungsvertrags ein Stoma erhalten, dürfen nur aus dem Portfolio des Ausschreibungsgewinners Produkte auswählen. Stomapatienten mit bereits bestehenden Bewilligungen sollen hingegen die gewohnten Produkte ohne Aufzahlung weiter bekommen. Mittlerweile reagiert auch die Politik. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte Hilfsmittelausschreibungen generell abschaffen und hat ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Ob dies dann auch die Stoma-Ausschreibung der DAK betrifft, ist noch offen.

 

Versorgerwechsel steht bevor

Die DAK-Versicherten müssen sich auf einen Wechsel ihres Versorgers einstellen, wenn im Ausschreibungsverfahren Verträge geschlossen werden. Der Stichtag ist das Ablaufdatum der Bewilligung, die von der DAK für maximal sechs Monate vergeben wird. Für die Patienten bedeutet das eine Reihe von Veränderungen. Dazu gehört der bevorstehende Wechsel des Hilfsmittelversorgers, der künftig von der Krankenkasse vorgeschrieben wird. Hier finden Sie eine Zusammenfassung Ihrer Patientenrechte.

Bei offenen Fragen geben die Mitarbeiter/innen vom Sanitätshaus Hochheim gerne Auskunft.

 

Versorger muss Patienten weiter mit gewohntem Produkt beliefern

Patienten sollten beachten, dass der Ausschreibungsgewinner nach den Ausschreibungsbedingungen zur Beratung sowie Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal – auch durch Hausbesuche – verpflichtet ist. Zudem sehen die Ausschreibungsbedingungen vor, dass der neue Versorger Patienten, die bereits vor dem Versorgungswechsel Stomaartikel bezogen haben, weiterhin – aufzahlungsfrei – mit den ihnen vertrauten Produkten und Mengen zu versorgen hat. Eine Umversorgung soll nur stattfinden, wenn der Patient einverstanden ist. Für Neupatienten könnte hingegen eine Aufzahlung drohen, wenn diese eine höherwertige Versorgung wünschen, die mit dem Produktportfolio des Anbieters nicht abgedeckt wird.

 

Zwei Krankenkassen scheren aus

Während fast alle anderen Kassen auf Wahlfreiheit zwischen den Anbietern setzen, gehen die DAK und eine weitere Krankenkasse einen anderen Weg. Nach Auffassung vieler Experten ist dieser nicht rechtmäßig. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die DAK sogar verpflichtet, die Stoma-Ausschreibung aufzuheben; der Verpflichtungsbescheid des BVA ist Gegenstand eines laufenden gerichtlichen Verfahrens. Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG), das im Frühjahr 2017 in Kraft getreten ist, lässt Ausschreibungen nicht zu, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Genau das ist aber bei der Stoma-Versorgung der Fall, da die Patienten auf die Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte wie Stoma-Therapeuten angewiesen sind.

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